Ihre Rechte und Interessen
In gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten
Polen, Deutschland und Österreich
Dr. iur. PAWEŁ POLACZUK
Rechtsanwalt (PL)
Dr. iur. Paweł Polaczuk absolvierte die Adam-Mickiewicz-Universität Posen und promovierte an der Universität Wien. Er ist polnischer Rechtsanwalt und vertritt individuelle und institutionelle Mandanten. Seine Rechtspraxis organisierte er, um deutschsprachigen (privaten und institutionellen) und polnischen Mandanten, die in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich gewerblich tätig sind, eine umfassende Rechtsberatung anbieten zu können. Das Engagement in die Belange seiner Mandanten erforderte den Aufbau der Zusammenarbeit mit renommierten Rechts- und Steuerbüros in Österreich und Deutschland sowie mit Treuhandgesellschaften in der Schweiz und Liechtenstein.
Dr. iur. Paweł Polaczuk war Juniorprofessor an der Universität Ermland-Masuren in Allenstein. Gegenwärtig leitet er die Rechtsabteilung des Europäischen Instituts für Arbeitskräftemobilität, ist als Dolmetscher für Polnisch tätig sowie unterstützt die deutsche Gemeinschaft Südostpreußens.
Kooperationspartner
Was mich auszeichnet?
Kenntnis
des Rechts und seiner Auslegung
Fähigkeit
zur Anwendung des Rechts auf ungewöhnliche Fälle
Sorgfalt
bei der Feststellung von Tatsachen
Engagement
in die Mandantenbetreuung
Kommunikativität
in den Beziehungen
Bewertungen meiner Mandanten
Vorsprung durch:
Kenntnisse des Rechts und der Methoden zur Rechtsauslegung sowie die Fähigkeit, das Recht auf ungewöhnliche Fälle anzuwenden
Genauigkeit und Scharfsinnigkeit bei der Feststellung und umfassenden Bewertung von Tatsachen
Engagement in die Mandantenbetreuung
Kommunikativität
Kenntnisse des Rechts und der Rechtsauslegung sind von erheblicher Bedeutung unter den Bedingungen sich ändernder gesetzlicher Regelungen und des Wandels des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Umfelds sowie in Angelegenheiten mit heterogenem Sachverhalt, der an der Grenze von Rechtsordnungen, Rechtszweigen oder -lagen entstanden ist.
Die umfassende Kenntnis der Umstände eines Falles macht es möglich, Rechtsnormen, die die Grundlage für die Beurteilung der Interessen und Ansprüche der Mandanten bilden, genau zu identifizieren. Ihr Schutz und ihre Umsetzung werden dann effektiver.
Das Engagement in die Angelegenheiten der Mandanten erfordert ein Verständnis für ihre Bedürfnisse. Es ist eine seltene Fähigkeit, die die natürliche Disposition eines Menschen mit seinem Wissen kombiniert. Es ist der Schlüssel zum Sicherheitsgefühl des Mandanten in schwierigen Situationen, in denen Rechtsbeistand erforderlich ist.
Die Rechtsproblematik ist sehr anspruchsvoll. Rechts- und Juristensprachen sind das wichtigste Instrument für die Kommunikation mit Justizbehörden und zugelassenen Prozessbevollmächtigten. Die Rechts- und Juristensprachen dürfen allerdings keine Barriere zwischen dem Mandanten und seinen Angelegenheiten bilden. Die Beseitigung eines solchen Hindernisses erfordert seltene interpersonelle Fähigkeiten.